Rechtsbeistand für die zivilrechtliche Haftung

Die Rechtshilfe im Bereich der zivilrechtlichen Haftung dient dem Schutz der Rechte derjenigen, die durch eine andere Person oder Einrichtung geschädigt wurden.

Sie bietet insbesondere Rechtsberatung und Unterstützung bei der Beantragung von Schadensersatz für erlittene Schäden im Falle einer Verletzung vertraglicher Verpflichtungen oder des Gesetzes.


Der erste Schritt der Tätigkeit besteht in der Beurteilung des Falles und der Feststellung der Haftung, wobei geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Schadens vorliegen.

Anschließend wird der materielle und immaterielle Schaden des Opfers anhand von medizinischen Unterlagen, Zeugenaussagen und technischen Gutachten geschätzt.


Dann wird ein Entschädigungsantrag zugunsten des Opfers gestellt, wobei versucht wird, eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenpartei auszuhandeln, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu erzielen.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.


Die Prozesskostenhilfe im Bereich der zivilrechtlichen Haftung erfordert Fachwissen auf dem Gebiet des Zivilrechts und der vertraglichen und außervertraglichen Haftung sowie fundierte Erfahrung bei der Bewertung des vom Opfer erlittenen Schadens. Dank unserer Spezialisierung in diesem Bereich und unserer Erfahrung können wir unsere Mandanten umfassend und professionell bei der Wahrung ihrer Rechte und der Erlangung einer gerechten Entschädigung für den erlittenen Schaden unterstützen.

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Gutachten für zivilrechtliche Haftung

In der Praxis von Dr. Mario Gulisano finden Sie gerichtsmedizinische Sachverständige, die auf vorsätzliche Körperverletzung, schuldhafte Körperverletzung, gerichtliche Obduktionen und Exhumierungen spezialisiert sind.


Die strafrechtliche Haftung ist immer persönlich und muss sich aus einer individuellen schuldhaften Handlung ergeben, die einer bestimmten Person zuzurechnen ist; die Haftung für die Handlung anderer ist ausgeschlossen.


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Rechtsmedizinischer Beistand bei Mobbing und Stalking

Der rechtsmedizinische Beistand in Mobbing- und Stalkingfällen dient dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmern oder Opfern, die am Arbeitsplatz oder im Privatleben wiederholt misshandelt oder belästigt wurden.

Im Rahmen dieser Tätigkeit wird rechtsmedizinische und psychiatrische Beratung und Unterstützung geleistet, um den gerichtlichen Schutz der Rechte der Opfer und eine mögliche Entschädigung für erlittene Schäden zu beantragen.


Der erste Schritt der Tätigkeit besteht darin, den Fall zu bewerten und die Verantwortlichkeiten zu ermitteln sowie zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Antrag auf gerichtlichen Schutz gegeben sind. Anschließend werden die für den Nachweis von Mobbing oder Stalking erforderlichen Beweise und Unterlagen gesammelt.


Zu diesem Zeitpunkt wird im Namen des Opfers ein Antrag auf gerichtlichen Schutz gestellt, wobei versucht wird, eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenpartei auszuhandeln, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu erzielen.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.


Der Rechtsbeistand in Mobbing- und Stalkingfällen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen auf dem Gebiet des Arbeits- und Strafrechts sowie ein großes Einfühlungsvermögen gegenüber den Opfern. Dank unserer Spezialisierung in diesem Bereich und unserer Erfahrung können wir unseren Mandanten eine umfassende und professionelle Unterstützung bieten, um ihre Rechte zu schützen und Gerechtigkeit für den erlittenen Schaden zu erlangen.

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Rechts-medizinischer Beistand bei Verletzungen im Straßenverkehr

Die medizinisch-rechtliche Hilfe bei Verkehrsunfällen dient dem Schutz der Rechte von Personen, die bei Verkehrsunfällen verletzt werden. Sie bietet insbesondere medizinisch-juristische Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von Schadenersatz für erlittene Schäden, auch im Falle von Personenschäden.

Der erste Schritt der Tätigkeit besteht in der Beurteilung des Falles und der Feststellung der Haftung, wobei geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung des erlittenen Schadens gegeben sind.

Anschließend wird der materielle und immaterielle Schaden des Opfers anhand von medizinischen Unterlagen, Zeugenaussagen und technischen Gutachten geschätzt.


Zu diesem Zeitpunkt wird im Namen des Opfers eine Klage eingereicht, wobei versucht wird, mit der Versicherungsgesellschaft oder der anderen Partei eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die beide Seiten zufrieden stellt. Kann keine Einigung erzielt werden, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.


Der Rechtsbeistand bei Verkehrsunfällen erfordert Fachwissen im Bereich des Zivilrechts und der außervertraglichen Haftung sowie Erfahrung bei der Bewertung des vom Opfer erlittenen Schadens. Dank unserer Spezialisierung auf diesem Gebiet und unserer Erfahrung können wir unseren Mandanten einen umfassenden und professionellen Beistand bieten, um ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

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Büro Gulisano Dr. Mario

Rechts- und Versicherungsmedizin

Viale Amedeo Duca D'Aosta, 51 39100 Bozen (BZ)

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Montag - Donnerstag: 9.00 -13.00   14:00 - 18:00

Freitag: 8:00 - 13:00 | 14:00 - 17:00

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